Kirchenvorstände
Kirchenvorsteherinnen und Kirchenvorsteher leiten in gemeinsamer Verantwortung mit den Pfarrerinnen und Pfarrern die Gemeinde. (Grundordnung der Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck, Artikel 35)
Der Kirchenvorstand
- verantwortet die Gestaltung des Gottesdienstes
- berät die Konzeption von Kinder- und Jugendarbeit
- kümmert sich um Kranke, Arme und Alte
- achtet auf die Tradition der Sonn- und Feiertage
- verwaltet die kirchlichen Gebäude und entscheidet über deren Nutzung
- gestaltet den kirchlichen Haushalt
- vertritt die Gemeinde in der Öffentlichkeit
- wirkt bei der Besetzung von Pfarr- und anderen Stellen in der Gemeinde mit
- fördert die ökumenischen Beziehungen der Gemeinde
(Grundordnung, Artikel 36-37)
Pfarrerinnen und Pfarrer sind durch ihr Amt Mitglieder des Kirchenvorstands. (Grundordnung, Artikel 14)
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